Das internationale Steuerrecht ist sehr komplex und verlangt tiefgehende Kenntnisse sowohl der nationalen Gesetze als auch der internationalen Regulierungen.
Generell gilt, dass der Wohnsitz des Steuerpflichtigen die steuerliche Ansässigkeit festlegt und daraus das anzuwendende Recht folgt.

DAS INTERNATIONALE STEUERRECHT IST SEHR KOMPLEX UND VERLANGT TIEFGEHENDE KENNTNISSE SOWOHL DER NATIONALEN GESETZE ALS AUCH DER INTERNATIONALEN REGELUNGEN UND ZWISCHENSTAALICHEN VEREINBARUNGEN
In Spanien wird der Wohnsitz durch die Artikel 48 LGT geregelt. In Deutschland hingegen durch den § 1 Abs. 1 EstG i.V.m. §§ 8, 9 AO.
Eine nicht ansässige natürliche Person, die ins Ausland verzieht, kann weiterhin in Deutschland steuerliche Pflichten haben oder in bestimmten Fällen sogar zusätzliche und neue in Spanien.
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