Die Personenbeförderung in der EU wurde in der sechsten Richtlinie zur Umsatzsteuer (2006/112/CE) geregelt und ist in den Mitgliedstaaten der EU harmonisiert.
Die Registrierung ist in einigen Ländern notwendig, in anderen hingegen nicht. In diesen Fällen ist es möglich die Erstattung der Vorsteuer zu beantragen.
Wir informieren Sie gerne über die jeweiligen Regelungen und unterstützen Sie bei allen notwendigen Prozessen.

REGISTRIER-
UNGSPFLICHT
(Klicken Sie auf ein Land um weitere Details zu erhalten)
(*) Sonderregelungen
OHNE REGISTRIER-
UNGSPFLICHT
(Vorsteuervergütung)
- Österreich*
- Frankreich
- Ungarn
- Bulgarien
- Lettland
- Litauen
- Estland
- Zyperne
- England
- Italien
- Portugal
- Tschechien
- Schweden
- Schweiz
(*) Sonderregelungen
MIT REGISTRIERUNGSPFLICHT
DEUTSCHLAND
- Registrierungspflicht zur MwSt. vor Reiseantritt.
- Steuersatz 19%.
- Vorsteuer aus Tankrechnungen 19%.
- Jährliche, vierteljährliche oder monatliche Veranlagung.
- Strafe für nicht registrierte Busunternehmen.
POLEN
In Polen gibt es zwei Verfahren der Registrierung
- Reguläres Verfahren – Vorsteuer absetzbar
- Registrierungspflicht zur MwSt.
- Steuersatz 8%
- Vorsteuer aus Tankrechnungen 23%
- Vierteljährliche Veranlagung
- Strafe für nicht registrierte Busunternehmen 500.- PLN
- Maut – in Polen gibt es mautpflichtige Straßen
WICHTIG: Immer eine Gobox an der Grenze besorgen, ansonsten drohen hohe Strafen bis zu 3000.- €
2. Vereinfachtes Verfahren (weniger Bürokratie) – Vorsteuerabzug nicht möglich Registrierungspflicht zur MwSt. online
- Steuersatz 8%
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Vierteljährliche Veranlagung
- Strafe für nicht registrierte Busunternehmen 500.- PLN
- Maut – in Polen gibt es mautpflichtige Straßen
WICHTIG: Immer eine Gobox an der Grenze besorgen, ansonsten drohen hohe Strafen bis zu 3000.- €
ÖSTERREICH
- Registrierungspflicht zur MwSt.
- Steuersatz 10%
- Vorsteuer aus Tankrechnungen 20 %, Verpflegung für die Fahrer 10 %
- Monatliche, vierteljährliche und jährliche Veranlagung
- Anteiliger Umsatz in Österreich.- bis 30.000 € – jährliche UStE.
– 30.000-100.000 € – vierteljährliche Veranlagung + jährliche UStE.
– über 100.000 € – monatliche Veranlagung + jährliche UStE.
Maut – in Österreich gibt es mautpflichtige Straßen
WICHTIG: Immer eine Asfinag-Gobox an der Grenze besorgen.
DÄNEMARK
- Registrierungspflicht zur MwSt.
- Steuersatz 25 %
- Vorsteuer aus Tankrechnungen 25 %, Verpflegung für die Fahrer prozentual von der VoSt.
- Vierteljährliche Veranlagung – nach einem Jahr halbjährlich
- Festgesetzte Strafe für nicht registrierte Busunternehmen 1300.- €
BELGIEN
- Registrierungspflicht zur MwSt.
- Steuersatz 6 %
- Vorsteuer aus Tankrechnungen 21 %, nur Originalrechnungen werden anerkannt
- Jährliche Veranlagung
NIEDERLANDE
- Registrierungspflicht zur MwSt.
- Steuersatz 6 %
- Vorsteuer aus Tankrechnungen 21 %
- Vierteljährliche Veranlagung im ersten Jahr der Registrierung, dann jährlich
KROATIEN
- Registrierungspflicht zur MwSt.
- Steuersatz 25 %
- Vorsteuer aus Tankrechnungen 25 %
- Monatliche Veranlagung
- Nullmeldungen sind nicht erforderlich
SLOWENIEN
In Slowenien gibt es zwei Verfahren der Registrierung
1.- Reguläres Verfahren – Vorsteuer absetzbar
- Registrierungspflicht zur MwSt.
- Steuersatz 9.5 %
- Vorsteuer aus Tankrechnungen 22 %
- Monatliche Veranlagung
- Strafe für verspätete Abgabe der Umsatzsteuererklärung
2- Vereinfachtes Verfahren – weniger Bürokratie – Vorsteuerabzug nicht möglich
Registrierungspflicht zur MwSt. online
- Steuersatz 9.5%
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Jährliche Veranlagung
- Verpflichtung zur Anmeldung der Beförderungen VOR JEDER BEFÖRDERUNG!
SPANIEN
- Registrierungspflicht zur MwSt.
- Steuersatz 10 %
- Vorsteuer aus Tankrechnungen 21 %
- Vierteljährliche Veranlagung
- Zusätzlich jährliche Umsatzsteuererklärung
- Zusammenfassende Meldung innergemeinschaftliche Lieferungen
- Teilweise Mautpflicht auf Autobahnen
OHNE REGISTRIERUNGSPFLICHT
Vorsteuervergütung
Das Vorsteuervergütungsverfahren gibt Unternehmern die Möglichkeit, sich die in einem anderen Staat durch ein dort ansässiges Unternehmen in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge erstatten zu lassen.